Anwartschaften, Titel und Championate
Österreichischer Jugendchampion
Gewinnt Ihr Italiener innerhalb seiner ersten 24 Lebensmonate auf insgesamt drei nationalen oder internationalen (mind. jedoch 1 Mal auf einer internationalen Ausstellung) Ausstellungen in Österreich jeweils den Titel Jugendbeste/r und stammen diese Bewertungen von mindestens zwei verschiedenen Richtern, so wird er über Antrag des Besitzers mit dem Titel Österreichischer Jugendchampion ausgezeichnet. Die dritte Anwartschaft kann durch den Gewinn des CACA (Anwartschaft auf den österreichischen Champion) in einer Erwachsenenklasse erbracht werden.
Jedes Mal, wenn Ihr Hund eine Anwartschaft erringt, erhalten Sie eine Bestätigungskarte vom Ringpersonal. Wenn drei Karten vorliegen, füllen Sie ein Antragsformular auf Zuerkennung des Titels Österreichischer Jugendchampion aus und senden dieses und einer Kopie der Ahnentafel an den ÖKV. Erst wenn der Titel durch den ÖKV-Vorstand homologiert wurde, darf sich Ihr Italiener damit schmücken. Der Jugendchampion berechtigt jedoch nicht zur Meldung in der Championklasse.
Das Antragsformular finden Sie unter http://www.oekv.at/ausstellungen/ausstellungsformulare-downloads.html
Österreichischer Champion
Ihr Italiener mit Arbeitsprüfung benötigt dafür zumindest 3 Anwartschaften (CACA) aus den Klassen für erwachsene Hunde. Zwei dieser drei CACA müssen auf einer internationalen Ausstellung errungen worden sein, ein CACA kann auch von einer Clubsiegerschau oder nationalen Ausstellung stammen. Zwischen der Erlangung des 1. und des 3. CACA muss mindestens ein Jahr verstrichen sein, und diese Anwartschaften müssen von zwei verschiedenen Richtern vergeben worden sein. Zudem müssen 2 von 3 CACA aus der Gebrauchshundeklasse stammen, ein CACA kann in der Zwischen-, Offenen oder Championklasse erlangt werden.
Auch für diese Anwartschaften erhalten Sie eine CACA-Bestätigungskarte, wenn Sie alle 3 beisammen haben, stellen Sie wieder einen Formularantrag an den ÖKV und legen eine Kopie des Gebrauchshundezertifikates sowie eine Kopie der Ahnentafel bei. Auch diesen Titel des Österreichischen Champions darf Ihr Italiener erst dann offiziell führen, wenn er vom ÖKV schriftlich bestätigt und in der UH veröffentlicht wurde.
Antragsformular finden Sie unter http://www.oekv.at/ausstellungen/ausstellungsformulare-downloads.html
Mit dem Titel Österreichischer Champion darf ein Hund in Österreich bis zum 8. Lebensjahr nur mehr in die Championklasse gemeldet werden. Diese Regelung gilt nicht für ausländische Ausstellungen, hier kann auch in einer anderen Klasse gestartet werden.
Ebenso kann der Titel des Österreichischen Champion ohne Arbeitsprüfung über die Erlangung von zumindest 6 CACA aus Erwachsenenklassen ohne Gebrauchshundezertifikat erfolgen.
Österreichischer Veteranenchampion
Gewinnt Ihr Italiener auf insgesamt drei nationalen oder internationalen (mind. 1. Mal auf einer internationalen Ausstellung) Ausstellungen in der Veteranenklasse in Österreich jeweils den Titel Veteranenbeste/r und stammen diese Bewertungen von mindestens zwei verschiedenen Richtern, so wird er über Antrag des Besitzers mit dem Titel Österreichischer Veteranenchampion ausgezeichnet.
Antragsformular finden Sie unter http://www.oekv.at/ausstellungen/ausstellungsformulare-downloads.html
Jedes Mal, wenn Ihr Hund eine Anwartschaft erringt, erhalten Sie eine Bestätigungskarte vom Ringpersonal. Wenn drei Karten vorliegen, füllen Sie ein Antragsformular auf Zuerkennung des Titels Österreichischer Veteranenchampion aus und senden dieses und einer Kopie der Ahnentafel an den ÖKV. Erst wenn der Titel durch den ÖKV-Vorstand homologiert wurde, darf sich Ihr Italiener damit schmücken. Der Veteranenchampion berechtigt jedoch nicht zur Meldung in der Championklasse.
Internationaler Champion
Die Anwartschaft für diesen Titel ist das CACIB. Es wird vom Richter auf internationalen Ausstellungen an den besten Hund aus den Klassensiegern der Zwischen, Offene, Gebrauchshunde- und Championklasse getrennt für Rüden und Hündinnen vergeben.
Mit Gebrauchshundezertifikat:
Sie benötigen zwei CACIB aus 2 verschiedenen Ländern von zwei verschiedenen Richtern. Wieder muss zwischen dem ersten und letzten CACIB ein Zeitraum von mindestens 366 Tagen liegen. Die CACIB-Urkunden werden durch die FCI homologiert und stehen sodann auf der Homepage der FCI als Download zu Verfügung.
Ohne Gebrauchshundezertifikat:
Sie benötigen vier CACIB aus 3 verschiedenen Ländern von drei verschiedenen Richtern. Wieder muss zwischen dem ersten und letzten CACIB mindestens Zeitraum von 366 Tagen liegen. Die CACIB-Urkunden werden durch die FCI homologiert und stehen sodann auf der Homepage der FCI als Download zu Verfügung.
Das Antragsformular finden Sie unter http://www.oekv.at/ausstellungen/ausstellungsformulare-downloads.html